Allgemeine Geschäftsbedingugen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pocket Agency GmbH
Über uns
Keaz ist eine digitale Messenger-Applikation die von der Pocket Agency GmbH, Hortensienstr. 9, 12203 Berlin (im Folgenden „Pocket Agency“) angeboten wird. Keaz bietet Unternehmen (im Folgenden „Nutzer“) ein cloudbasiertes Tool, mit dem Nutzer zum einen Kontakte ihrer Kunden und Interessenten (im Folgenden „Kunden“) sammeln und verwalten können. Zum anderen bietet Keaz zahlreiche Möglichkeiten zur zielgruppenorientierten Marketingkommunikation über Messenger-Dienste, wie insbesondere WhatsApp. Keaz ist eine digitale Messenger-Applikation die von der Pocket Agency GmbH, Hortensienstr. 9, 12203 Berlin (im Folgenden „Pocket Agency“) angeboten wird. Keaz bietet Unternehmen (im Folgenden „Nutzer“) ein cloudbasiertes Tool, mit dem Nutzer zum einen Kontakte ihrer Kunden und Interessenten (im Folgenden „Kunden“) sammeln und verwalten können. Zum anderen bietet Keaz zahlreiche Möglichkeiten zur zielgruppenorientierten Marketingkommunikation über Messenger-Dienste, wie insbesondere WhatsApp.
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden auf alle Verträge mit Pocket Agency und seinen Nutzern Anwendung, auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Nutzern finden nur dann und insoweit Anwendung, wie Pocket Agency ihrer Anwendung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn Pocket Agency der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Das Angebot von Pocket Agency richtet sich ausschließlich an gewerbliche oder selbständige Nutzer (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit der Nutzung unserer Dienste oder der Bestellung eines unserer Angebote bestätigt der Nutzer, dass es sich bei ihm um einen Unternehmer handelt. Die Nutzung von Keaz durch Verbraucher ist ausdrücklich nicht gestattet.
Individuell geschlossene Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und Pocket Agency werden Teil des Vertrages zwischen dem Nutzer und Pocket Agency und gehen den Regelungen dieser AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
§ 2 Leistungen
Keaz bietet dem Nutzer die Möglichkeit, seine Kundenkommunikation über Messenger-Dienste (wie insbesondere WhatsApp) sowie Kundenkontakte zentral über ein intuitives Dashboard zu verwalten. Mit Keaz lassen sich auch geschäftlich genutzte Konten auf Social Media Plattformen – wie etwa das Meta Business Manager-Konto – verknüpfen. Keaz umfasst dabei unter anderem eine Live-Chat-Funktion, automatisierte Kommunikationsvorlagen sowie die Möglichkeit, Nachrichten an mehrere Kunden gleichzeitig zu senden, etwa zum Versand von Newslettern, Werbeaktionen oder wichtigen Updates.
Zusätzliche Leistungen, wie insbesondere Beratungsleistungen oder technische Unterstützungsleistungen (mit Ausnahme der gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Beseitigung von Mängeln) („Zusatzleistungen“) kann Pocket Agency im eigenen Ermessen anbieten und sind gesondert zu vergüten und werden dem Nutzer nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Nutzer wird vor der Beauftragung dieser Leistungen über die Höhe der Vergütung informiert. Für unentgeltlich erbrachte Zusatzleistungen trägt Pocket Agency keine Gewähr.
Sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die der Nutzer bei Pocket Agency im Rahmen des vorgesehenen Bestellprozesses gemäß § 5 beauftragt sowie sämtliche Zusatzleistungen bilden insgesamt die von Pocket Agency erbrachten „Leistungen“.
Pocket Agency stellt dem Nutzer Keaz als Software-as-a-Service Lösung bereit. Das bedeutet, Pocket Agency betreibt Keaz in Rechenzentren ihrer hierauf spezialisierten Dienstleister und räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, auf die Keaz zuzugreifen und bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Funktionalitäten und die sonstige Beschaffenheit von Keaz ergeben sich aus der Beschreibung von Pocke Agency sowie aus ggf. weiterer Dokumentation. Die Bereitstellung von Keaz erfolgt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist die Schnittstelle zwischen dem Rechenzentrum von Pocket Agency und dem Netzwerk, über das der Nutzer auf Keaz zugreift, also z.B. dem Internet oder einer VPN-Verbindung („Übergabepunkt“).
§ 3 Leistungsänderungen
Von Zeit zu Zeit kann Pocket Agency Eigenschaften und Funktionen einzelner Leistungen ändern („Leistungsänderung“). Wenn Pocket Agency wesentliche Änderungen vornimmt, wird sich Pocket Agency bemühen, den Nutzer rechtzeitig im Voraus über solche Änderungen zu informieren, z. B. durch Veröffentlichung einer Ankündigung auf der Firmen-Website oder durch Zusendung einer Mitteilung in der Anwendung oder per E-Mail. Pocket Agency wird Leistungsänderungen nur in zumutbarem Umfang vornehmen. Leistungsänderungen sind insbesondere dann zumutbar, soweit sie aus wichtigem Grund erforderlich sind und die ursprünglich vereinbarten Leistungsmerkmale im Wesentlichen weiterhin erfüllt sind.
Unabhängig hiervon ist Pocket Agency jederzeit berechtigt, sein Leistungsangebot oder Teile davon zu ändern oder zu ergänzen („Änderung des Leistungsumfangs“). Pocket Agency wird den Nutzer geplante Änderungen des Leistungsumfangs spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden durch Veröffentlichung einer Ankündigung auf der Firmen-Website oder durch Zusendung einer Mitteilung in der Anwendung oder per E-Mail ankündigen. Der Nutzer kann der Änderung des Leistungsumfangs mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, werden die Änderungen des Leistungsumfangs Vertragsbestandteil. Pocket Agency wird den Nutzer in der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung auf diese Folgen hinweisen. Widerspricht der Nutzer der Änderung des Leistungsumfangs fristgerecht, kann Pocket Agency den Vertrag zu dem Tag, an dem die Änderungen des Leistungsumfangs in Kraft treten sollen, kündigen.
§ 4 Third Party Services
Zur Nutzung sämtlicher Funktionen von Keaz, ist die Anbindung des Nutzers an die von ihm genutzten Messenger-Dienste, Social Media Accounts oder andere Plattformen (im Folgenden „Third Party Services“) erforderlich. Der Nutzer ist selbst zum Abschluss sämtlicher erforderlicher Verträge zur Nutzung von Third Party Services verantwortlich. Pocket Agency unterstütz den Nutzer im eigenen Ermessen bei der Anlegung und Verwaltung von Nutzeraccounts. Die Verträge kommen dabei direkt zwischen dem Nutzer und dem Anbieter des jeweiligen Third Party Service zustande. Pocket Agency wird nicht Vertragspartei dieser Vereinbarungen und hat keinen Einfluss auf die technischen und vertraglichen Bedingungen oder den von den Dritten angebotenen Leistungsumfang. Anbieter von Third Party Services können den Umfang ihrer angebotenen Leistungen jederzeit ändern oder einstellen. Insbesondere wenn Nutzer gegen die Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen von Anbietern von Third Party Services verstoßen, kann dies zur Einstellung der Leistungen des Anbieters führen. Die Einschränkung oder der Wegfall von Funktionalitäten im Rahmen von Third Party Services kann auch die Funktionalität von Keaz beeinträchtigen. Für Leistungseinschränkungen oder -ausfälle von Keaz, die auf der Änderung oder der Einstellung von Leistungen im Rahmen eines Third Party Service beruhen, haftet Pocket Agency gegenüber dem Nutzer nicht.
Zur Kommunikation über WhatsApp ist insbesondere eine Anbindung an die WhatsApp Business API (im Folgenden „WBA“) erforderlich. Die Anbindung an die WBA erfolgt durch einen Geschäftspartner von Pocket Agency. Nutzer müssen dabei in eigenem Namen einen Vertrag zur Nutzung der WAB mit Pocket Agencys Geschäftspartner schließen. Pocket Agency unterstütz dabei bei der Anlegung und Verwaltung von Nutzeraccounts.
§ 5 Vertragsschluss
Zur Beauftragung und Nutzung von Keaz, muss der Nutzer zunächst ein Nutzerkonto erstellen. Der Nutzer versichert dabei, dass (i) die Person, die das Nutzerkonto erstellt rechtlich in der Lage ist, den Nutzer zu vertreten und (ii) alle im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Nachträgliche Änderungen der Daten (insbesondere Kontakt-, Adress- und Zahlungsdetails) sind unverzüglich durch den Nutzer innerhalb des Nutzerkontos anzupassen.
Der Nutzer kann zunächst unverbindlich eine Suite auswählen und seine Eingaben vor Absenden einer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem die im Bestellablauf vorgesehene Korrekturhilfen genutzt werden. Der Bestellablauf kann jederzeit z.B. durch Schließen des Browsers bis zum Abschluss des letzten Bestellschritts abgebrochen werden. Durch Klicken des Bestellbuttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Nutzer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot ab.
Die Bestellung kann jedoch nur aufgegeben werden, sofern sich der Nutzer mit der Anwendung dieser AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox einverstanden erklärt und bestätigt, dass es sich bei ihm um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung sowie die vorliegenden AGB nochmals wiedergegeben werden und ausgedruckt werden können.
Der Nutzer erhält nach erfolgreicher Bestellung einen Link zu dem Online-Bezahldienst „Stripe“. Mit dem Abschluss der Zahlung wird der Zugang zu den beauftragten Funktionen von Keaz freigeschaltet. Dies stellt Pocket Agencys Annahme des Vertrages dar.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Sofern diese AGB auch in anderen Sprachen zum Abruf bereitstehen, bleibt der Wortlaut der deutschen Version verbindlich.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung für die vom Nutzer gebuchten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Grundgebühr einer Suite werden bei der ersten Bestellung sofort fällig. Die Rechnungsstellung für sämtliche weiteren Beträge erfolgt in elektronischer Form (z.B. per E-Mail), sofern nicht anders vereinbart.
§ 7 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
Der Nutzer ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Pocket Agency aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Nutzers sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
Der Nutzer darf Zurückbehaltungsrechte nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
§ 8 Bereitstellung der Plattform
Da sich Keaz noch im Entwicklungsstadium befindet, bietet Pocket Agency keine Gewähr für einen ununterbrochenen und störungsfreien Betrieb oder die ständige und uneingeschränkte Verfügbarkeit sämtlicher Funktionen. Pocket Agency arbeitet jedoch kontinuierlich an der Verbesserung der Service-Qualität und -Kontinuität.
Insbesondere in Zeiten geplanter Wartungsarbeiten durch Pocket Agency oder deren Hosting-Anbieter sind die Dienste von Keaz möglicherweise zeitweise nicht verfügbar. Sofern möglich, werden geplante Wartungsarbeiten nicht an Werktagen durchgeführt. Pocket Agency ist bemüht, den Kunden so bald wie möglich über geplante Wartungsarbeiten zu informieren.
Pocket Agency behält sich weiterhin vor, jederzeit außerplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder sonstigen wichtigen Gründen, die eine sofortige Wartung oder Inaktivierung des Service notwendig machen, erforderlich ist. Pocket Agency haftet nicht für Schäden, die in Folge eines Ausfalls auf Grund einer planmäßigen oder erforderlichen außerplanmäßigen Wartung entstehen.
Sollte Keaz Fehler aufweisen, so hat der Nutzer Pocket Agency hierüber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Sachverhalts und Bereitstellung aller für eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten („Fehlermeldungen“). Pocket Agency wird schnellstmöglich auf ordnungsgemäße Fehlermeldungen des Nutzers mit einer qualifizierten Rückmeldung zu den Fehlerursachen und den für die Fehlerbeseitigung getroffenen und/oder zu treffenden Maßnahmen reagieren. Ein Fehler liegt vor, wenn vertraglich vereinbarte Funktionalitäten von Keaz nicht oder nur unter Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen und die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich von Pocket Agency liegt.
§ 9 Nutzungsrechte
Pocket Agency räumt dem Kunden ein auf die Laufzeit des Vertrages befristets, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, Keaz für seine eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. Die Nutzung darf nur durch die vertraglich festgelegte Anzahl an Personen gleichzeitig erfolgen.
§ 10 Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen, wie insbesondere Beratungsleistungen oder technische Unterstützungsleistungen (mit Ausnahme der gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Beseitigung von Mängeln) („Zusatzleistungen“) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten und werden dem Nutzer nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Nutzer wird vor der Beauftragung dieser Leistungen über die Höhe der Vergütung informiert. Für unentgeltlich erbrachte Zusatzleistungen trägt Pocket Agency keine Gewähr.
§ 11 Verantwortlichkeiten des Nutzers
Der Nutzer räumt Pocket Agency für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche Recht ein, die vom Nutzer in Keaz eingestellten Inhalte, insbesondere Kommunikationsinhalte (einschließlich Fotografien, Videos, Grafiken, Dokumenten, Logos, Texten und sonstigen Dateien (“Inhalte”) im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang zu nutzen und diese insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu übermitteln, soweit dies zu Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Nutzer sichert zu, über sämtliche hierzu erforderlichen Rechte zugunsten von Pocket Agency verfügen zu können.
Der Nutzer darf in Keaz keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder speichern lassen oder über Keaz übermitteln. Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere, aber nicht abschließend, solche Inhalte (i) zu deren Nutzung der Nutzer nicht befugt ist, (ii) die Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerblich Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen oder (iii) die einen rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.
Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Kommunikation mit seinen Kunden erfüllt werden. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen und die Erfüllung sämtlicher Informationspflichten (z.B. nach der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“)). Pocket Agency überprüft die vom Nutzer eingestellten Inhalte und die Kommunikation mit Kunden nicht auf ihre Rechtmäßigkeit.
Der Nutzer wird beim Versand werblicher Nachrichten, wie z.B. Newslettern, über die WAB ausschließlich die von Meta entsprechend den Nutzungsbedingungen und Richtlinien der WAB genehmigten Vorlagen verwenden. Die Verwendung nicht genehmigter Vorlagen kann zur dauerhaften Sperrung der genutzten WhatsApp-Nummer führen.
Es obliegt dem Nutzer, selbstständig Sicherungskopien der Nutzerinhalte zu erstellen.
Zur Nutzung von Keaz braucht der Nutzer eine ausreichend dimensionierte Verbindung zum Internet, über welche er auf den Übergabepunkt zugreifen kann. Weitere Systemvoraussetzungen zur Nutzung von Keaz werden dem Nutzer in Form der bei Auftragserteilung gültigen Version der Leistungsbeschreibung mitgeteilt. Für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen ist der Nutzer allein verantwortlich.
Darüber hinaus benötigt der Nutzer eine Telefonnummer, die mit seinem Gewerbe verknüpft ist, sowie einen verifizierten Meta Business Account, um Keaz nutzen zu können. Im Rahmen von ggf. Gesondert zu beauftragenden Zusatzleistungen bietet Pocket Agency dem Nutzer Unterstützung bei der Herstellung dieser Voraussetzungen an.
§ 12 Freistellung
Der Nutzer stellt Pocket Agency auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte auf Grund (i) der Nutzung der Inhalte des Nutzers durch Pocket Agency oder den Nutzer sowie (ii) wegen der Nutzung von Keaz durch den Nutzer gegen Pocket Agency geltend machen, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Pocket Agency beruhen. Davon umfasst sind auch Rechtsverteidigungskosten in angemessenem Umfang.
§ 13 Gewährleistung
Pocket Agency wird die Software für die Dauer des Vertrags in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Nutzer wird die ihm zumutbaren erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere unverzügliche Fehleranzeigen samt angemessener Fristsetzung zur Mangelbeseitigung vornehmen, damit Pocket Agency seine Pflichten zum Erhalt und Betrieb von Keaz erfüllen kann.
Eine Funktionsbeeinträchtigung von Keaz, die aus Hardwaremängeln, veränderten Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen des Nutzers oder ähnlichen im Verantwortungsbereich des Nutzers liegenden Umständen resultiert, ist kein Mangel.
Der Nutzer hat nur dann Ansprüche auf Mängelbeseitigung, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können.
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a BGB wird hierbei ausgeschlossen.
Pocket Agency wird Mängel nach eigener Wahl entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.
§ 14 Haftung
Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pocket Agency, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pocket Agency nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die oben genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pocket Agency, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Pocket Agency einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Pocket Agency und der Nutzer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Leistungen getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 15 Löschung von Inhalten und Sperrung des Zugangs
Pocket Agency ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese AGB (insbesondere § 11) verstoßen zu löschen, sofern Pocket Agency von solchen Inhalten Kenntnis erlangt und der Nutzer diese trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist löscht.
Pocket Agency ist weiterhin berechtigt, den Zugang des Nutzers zu Keaz insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn Pocket Agency ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird Pocket Agency die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen. Sofern der Nutzer trotz Hinweis wiederholt gegen diese AGB verstößt, behält sich Pocket Agency das Recht vor, den Zugang zu Keaz dauerhaft zu sperren und den Vertrag mit dem Nutzer außerordentlich zu kündigen. Pocket Agency wird den Nutzer im Falle einer Sperrung des Zugangs per E-Mail über die Sperrung und darüber, ob es sich um eine dauerhafte Sperrung handelt, benachrichtigen. Dauerhaft gesperrte Nutzer sind auch von der Eröffnung eines neuen Nutzerkontos dauerhaft ausgeschlossen. Soweit es sich um eine vorübergehende Sperrung handelt, wird Pocket Agency den Nutzer per E-Mail über die Reaktivierung seines Zugangs informieren.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die initiale Laufzeit 12 Monate. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“), sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der initialen Laufzeit oder des Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Ein wichtiger Grund, der Pocket Agency zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: (i) der Nutzer wird zahlungsunfähig oder überschuldet, (ii) der Nutzer ist für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug oder ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die zu zahlende laufende Vergütung für zwei Monate erreicht, (iii) der Zugang des Nutzers zu Keaz wurde entsprechend § 15 dieser AGB dauerhaft gesperrt.
Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei die elektronische Übermittlung per E-Mail genügt.
Nach der Beendigung dieses Vertrages wird der Zugriff des Nutzers zu Keaz gesperrt und vom Nutzer dort eingestellte Inhalte werden gelöscht, sofern sie keinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von Pocket Agency unterliegen.
§ 17 Datenschutz
Sofern Pocket Agency zur Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten von Kunden des Nutzers verarbeitet, agiert Pocket Agency als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen dazu eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab.
Zur Abwicklung des zwischen Pocket Agency und dem Nutzer geschlossenen Vertrag ist ebenfalls die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers bzw. bei diesem beschäftigten Personen erforderlich. Nähere Informationen über die Verarbeitung dieser Daten finden sich in der Datenschutzerklärung für Keaz-Nutzer.
§ 18 Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von den Parteien oder einem mit einer Parte im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zur Durchführung dieser Vereinbarung offenbart werden. Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
• Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten);
• Jegliche Unterlagen und Informationen von Pocket Agency, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind;
• das Bestehen dieser Vereinbarung und ihr Inhalt.
Die empfangende Partei wird sämtliche vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich behandeln, und zwar im selben Maße und mit derselben Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt. Die empfangende Partei wird keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an andere Personen als ihr Personal oder ihre Vertreter oder die ihre verbundenen Unternehmen weitergeben, deren Zugang notwendig ist, um ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ausüben zu können, und die einer mindestens ebenso strengen Vertraulichkeitsverpflichtung wie dieser unterliegen. Der Nutzer wird die Vereinbarung oder die Preisgestaltung nicht an Dritte weitergeben.
Die empfangende Partei wird sämtliche vertraulichen Informationen unverzüglich zurückgeben oder vernichten, nachdem sie von der offenlegenden Partei dazu aufgefordert wurde.
Die Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen finden keine Anwendung auf Informationen, die:
• der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch die offenbarende Partei bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;
• der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren;
• von der empfangenden Partei ohne Nutzung oder Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei selbst gewonnen wurden; oder
• der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
§ 19 Änderungen dieser AGB
Pocket Agency behält sich vor, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ergänzen oder zu ändern. Der Nutzer kann der Änderung mit einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. Pocket Agency wird den Nutzer in der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung auf diese Folgen hinweisen. Widerspricht der Nutzer der Änderung bzw. Ergänzung fristgerecht, kann Pocket Agency den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
§ 20 Schlussbestimmungen
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB durch eine Partei auf Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der anderen Partei. Die Abtretbarkeit von Geldforderungen bleibt unberührt (§ 354a HGB).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.
Diese AGB und sämtliche zwischen dem Nutzer und Pocket Agency geschlossenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, vereinbaren die Parteien für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz von Pocket Agency. Pocket Agency ist jedoch berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.